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AGB  

Stand:  11. März 2026


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Malermeister Jungk
Freiburger Str. 16
79576 Weil am Rhein
Deutschland
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. Geltungsbereich
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Malermeister Jungk, Freiburger Str. 16, 79576 Weil am Rhein (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Maler-, Lackier-, Tapezier-, Beschichtungs-, Renovierungs- und Fassadenarbeiten sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
 

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch

  • schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers

  • schriftliche Beauftragung durch den Kunden

  • tatsächlichen Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer

Kostenvoranschläge erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der bei Angebotserstellung bekannten Informationen und sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.
 

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich werden, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
 

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Material-, Energie- und Lohnkosten.

Sollten sich diese Kosten zwischen Angebotserstellung und Ausführung erheblich verändern, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.

Nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten, Mehraufwand oder zusätzliche Materialien werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
 

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt

  • angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen

  • bei größeren Aufträgen Teilrechnungen zu stellen

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
 

6. Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst, wenn

  • alle technischen und gestalterischen Details geklärt sind

  • der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist

  • vereinbarte Vorauszahlungen geleistet wurden

Fristen verlängern sich angemessen bei

  • höherer Gewalt

  • ungünstigen Witterungsbedingungen

  • Lieferengpässen von Materialien

  • unvorhersehbaren baulichen oder technischen Gegebenheiten
     

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass

  • die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind

  • notwendige Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen

  • Möbel, Geräte und sonstige Gegenstände aus dem Arbeitsbereich entfernt oder ausreichend geschützt sind

Für Schäden an nicht entfernten oder nicht ausreichend geschützten Gegenständen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
 

8. Abnahme

Die ausgeführten Arbeiten gelten als abgenommen, wenn

  • der Kunde die Leistung ausdrücklich abnimmt

  • die Leistung in Gebrauch genommen wird oder

  • innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
 

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Gewährleistungsfrist beträgt

  • 5 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken oder baulichen Anlagen

  • 2 Jahre bei sonstigen Werkleistungen

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
 

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei

  • vorsätzlicher oder

  • grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien, Farben, Beschichtungen und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
 

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Lörrach.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

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